
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stefan Becker der Börsenninja
c/o Postflex #7581
Emsdettener Str. 10
48268 Greven
Telefon: +49 (0)174 516 752
E-Mail: info@boersenninja.de
§ 1 Geltungsbereich
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen Börsenninja, vertreten durch Stefan Becker (nachfolgend „Auftragnehmer“), und dem Kunden / der Kundin (nachfolgend „Auftraggeber“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Der Auftragnehmer bietet Medienproduktionen, Content-Marketing sowie Coaching-Leistungen zum Thema Trading-Software, Trading und insbesondere zu Programmen wie MetaTrader, TradingView und vergleichbaren Plattformen an.
(2) Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Der Auftraggeber kann Unternehmer oder Verbraucher sein. Unternehmer ist gemäß § 14 BGB jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt wie folgt zustande:
a) Medienproduktionen
Der Vertrag kommt mit Bestätigung des Angebots des Auftragnehmers durch den Auftraggeber zustande. Die Annahme erfordert die Textform (E-Mail ausreichend).
b) Coaching-Leistungen
Der Auftragnehmer bedient sich zum Vertragsschluss und zur Abrechnung interner Dienstleister. Der Auftraggeber nutzt das Zahlungssystem des Anbieters Wix. Es stehen verschiedene Zahlungsmethoden zur Verfügung. Der Vertrag kommt durch Zahlungseingang beim Auftragnehmer zustande.
(2) Mit Vertragsschluss akzeptiert der Auftraggeber diese AGB.
(3) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher oder englischer Sprache. Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert. Der Auftraggeber kann den Vertragstext ausdrucken oder abspeichern.
§ 3 Zahlungsmodalitäten
(1) Die Zahlungsmethoden richten sich nach der Vereinbarung der Parteien bzw. nach den auf der Webseite angebotenen Zahlungsarten.
(2) Die Fälligkeit richtet sich nach den vereinbarten Zahlungszielen. Der Auftraggeber kommt bereits durch Versäumung des Zahlungstermins in Verzug. In diesem Fall hat er dem Auftragnehmer Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen zu zahlen.
(3) Die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Auftragnehmer nicht aus.
(4) Eine Aufrechnung gegenüber dem Auftragnehmer steht dem Auftraggeber nur zu, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Auftraggeber nur ausüben, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Leistungen / Pflichten
(1) Der Auftragnehmer schuldet ausschließlich die im angenommenen Angebot bzw. Vertrag vereinbarten Leistungen.
(2) Für darüber hinausgehende Leistungen ist eine gesonderte Vergütung fällig. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber vorab über die Kosten solcher Sonderleistungen. Der Auftragnehmer erbringt insbesondere keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung. Der Auftraggeber ist selbst für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen verantwortlich.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, erforderliche Mitwirkungshandlungen rechtzeitig zu erbringen und dem Auftragnehmer alle notwendigen Informationen und Daten in einfacher, verarbeitbarer Form zur Verfügung zu stellen.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer zu beauftragen.
(5) Der Auftragnehmer ist in der Wahl geeigneter Mittel zur Auftragserfüllung grundsätzlich frei.
(6) Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich im Falle höherer Gewalt, technischer Ausfälle, Krankheit oder Verstößen gegen Mitwirkungspflichten des Auftraggebers entsprechend. Ein Schadensersatzanspruch hieraus ist ausgeschlossen.
§ 5 Hinweis zu Updates zur Software
(1) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf unentgeltliche Aktualisierung der Software. Der Auftragnehmer erkennt an, dass die bereitgestellte Software lediglich zum Zeitpunkt der Übergabe funktionsfähig sein muss.
(2) Für die Funktionsfähigkeit externer Software (z. B. Zoom, Wix) übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
§ 5a Telegram-Gruppe / Whop-Zugang
(1) Der Auftragnehmer bietet dem Auftraggeber optional Zugang zu einer kostenpflichtigen Telegram-Gruppe an. Der Zugang erfolgt ausschließlich über den Zahlungsdienstleister Whop und setzt die vorherige Zahlung der dort ausgewiesenen Mitgliedsgebühr voraus.
(2) Die Telegram-Gruppe ist ein zusätzliches digitales Produkt und dient dem Austausch sowie der Vermittlung allgemeiner Informationen und Meinungen zum Thema Trading. Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine Anlageberatung oder Handelsempfehlung.
(3) Der Zugang zur Telegram-Gruppe wird unmittelbar nach Zahlung über Whop freigeschaltet. Mit Freischaltung gilt die Leistung als vollständig erbracht. Ein Anspruch auf Rückerstattung nach Freischaltung besteht nicht.
(4) Die Mitgliedschaft gilt für den vereinbarten Zeitraum (z. B. Monats- oder Jahresmitgliedschaft). Bei wiederkehrender Zahlung verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch, sofern sie nicht rechtzeitig über Whop gekündigt wird.
(5) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Mitglieder bei Verstößen gegen Gruppenregeln (z. B. respektloses Verhalten, Spam, rechtswidrige Inhalte) ohne Rückerstattungsanspruch auszuschließen.
(6) Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die ständige Verfügbarkeit der Gruppe oder Inhalte anderer Teilnehmer. Eine Haftung für Anlageentscheidungen, die auf Basis der Gruppeninhalte getroffen werden, ist ausgeschlossen.
§ 6 Haftung
(1) Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche aus Verletzung des Lebens, Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für entgangenen Gewinn, Softwareausfälle oder Anlageentscheidungen des Auftraggebers.
(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 7 Keine Anlageberatung / Risiken bei Finanzgeschäften
(1) Der Auftragnehmer erbringt keine Anlageberatung, sondern vermittelt lediglich allgemeine Informationen. Diese stellen keine Aufforderung zum Erwerb bestimmter Finanzinstrumente dar.
(2) Auftraggeber handeln auf eigene Gefahr und Risiko.
(3) Finanzgeschäfte mit Hebelwirkung bergen erhebliche Risiken bis hin zum Totalverlust. Der Auftraggeber hat sich eigenständig über Risiken zu informieren.
§ 8 Besondere Bedingungen für Verträge eines Unternehmens und von Privatpersonen in gestalterischen Merkmalen
(1) Der Auftragnehmer erbringt die individuellen Leistungen nach den gesetzlichen Vorschriften. Es gelten keine gesetzlichen Rücknahmebedingungen durch das Entstehen eines individuellen digitalen Produktes. Der subjektiven Beurteilung unterliegende Merkmale, die Ausfluss der gestalterischen Freiheit des Auftragnehmers sind, können nicht Gegenstand von Mängelrügen sein, soweit der Auftraggeber keine exakten und technisch umsetzbaren Anweisungen gegeben hat. Der Auftragnehmer erbringt zwei Korrekturschleifen, soweit nichts anderes vereinbart wird. Eine solche Vereinbarung bedarf der Textform.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich zur unverzüglichen Mängelanzeige. Als unverzüglich gilt dabei eine Frist innerhalb von 14 Tagen ab Ablieferung. Später geltend gemachte Mängel müssen nicht beseitigt werden.
(3) Der Auftragnehmer gewährt die Kompatibilität der individuellen Produkte mit der in Kontext stehenden Software.
(4) Die Erstellung einer angepassten Version für andere Geräte/Systeme ist gesondert zu vereinbaren.
(5) Der Auftraggeber erwirbt an den gestalterischen Produkten eine Lizenz. Weiterverkauf und Weiterlizenzierung sind ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers untersagt.
(6) Die Kosten für den Betrieb externer Software sind vom Auftraggeber zu tragen und nicht Bestandteil der vereinbarten Vergütung.
(7) Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Abnahme des Produktes innerhalb von 14 Tagen ab Fertigstellung. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Abnahme als erteilt, sofern keine berechtigten Mängel geltend gemacht worden sind.
(8) Backups sind vom Auftraggeber zu erstellen, soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart.
(9) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe des Quelltextes.
§ 9 Besondere Bedingungen für Coaching
(1) Die Coaching-Leistungen erfolgen nur zu vereinbarten Terminen und innerhalb der Geschäftszeiten des Auftragnehmers.
(2) Es besteht kein Anspruch darauf, dass der Auftragnehmer jederzeit für das Coaching erreichbar ist. Bei Nichterreichbarkeit erfolgt keine Zahlung.
(3) Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen. Eine Garantie für die Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden.
(4) Bricht der Auftraggeber ein Gespräch ab, erfolgt keine Rückerstattung. Die anfallenden Kosten werden abgerechnet.
(5) Termine können aufgrund Krankheit oder höherer Gewalt verschoben werden. Es erfolgt keine Abrechnung bei einer Absage oder Verschiebung.
§ 10 Urheberrechte / Rechte Dritter
(1) Das Urheberrecht an den erstellten Inhalten, insbesondere dem Quelltext, verbleibt beim Auftragnehmer. Vorbehaltlich vollständiger Zahlung der Vergütung wird dem Auftraggeber das zeitlich und räumlich unbeschränkte, unwiderrufliche und übertragbare Nutzungsrecht an den Inhalten eingeräumt. Die Lizenzbedingungen von Drittanbieter-Software oder Open Source Software sind vom Auftraggeber zu beachten.
(2) Sofern der Auftraggeber dem Auftragnehmer Inhalte zur Verfügung stellt, versichert er, dass er an diesen Inhalten alle erforderlichen Rechte besitzt. Sofern der Auftragnehmer diesbezüglich von Dritten wegen Verletzung von Schutzrechten in Anspruch genommen wird, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Marken und andere geschützte Inhalte des Auftraggebers zu verwenden, wenn dies zur Erfüllung des Auftrages erforderlich ist.
§ 11 Kennzeichnung
Der Auftragnehmer ist nicht gezwungen auf Wunsch eine Kennzeichnung auf das Unternehmen vorzunehmen.
§ 12 Geheimhaltung
(1) Vertrauliche Informationen sind alle der jeweils anderen Partei zur Kenntnis gelangenden Informationen, Dateien und Unterlagen über Geschäftsvorgänge der betroffenen anderen Partei.
(2) Beide Parteien verpflichten sich, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung dieses Vertrages und den damit verfolgten Zweck zu verwenden.
(3) Beide Parteien verpflichten sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten, die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen.
(4) Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen,
a) die bei Abschluss des Vertrags bereits bekannt waren,
b) die zum Zeitpunkt der Weitergabe bereits veröffentlicht waren,
c) die schriftlich zur Weitergabe freigegeben wurden,
d) die rechtmäßig aus anderen Quellen erhalten wurden,
e) die selbst ohne Zugang zu den vertraulichen Informationen entwickelt wurden,
f) die aufgrund gesetzlicher Auskunfts-, Unterrichtungs- und/oder Veröffentlichungspflichten oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
§ 13 Datenschutz
(1) Der Auftraggeber ist mit der Speicherung persönlicher Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung unter Beachtung der Datenschutzgesetze, insbesondere dem BDSG und der DSGVO, einverstanden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist oder eine Einwilligung vorliegt.
(2) Soweit der Auftraggeber Daten Dritter übermittelt, versichert er, dass er eine Einwilligung eingeholt hat, und stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen frei.
(3) Die Rechte des Auftraggebers ergeben sich insbesondere aus:
Artikel 7 Abs. 3 DSGVO – Recht auf Widerruf
Artikel 15 DSGVO – Auskunftsrecht
Artikel 16 DSGVO – Recht auf Berichtigung
Artikel 17 DSGVO – Recht auf Löschung
Artikel 18 DSGVO – Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Artikel 20 DSGVO – Recht auf Datenübertragbarkeit
Artikel 21 DSGVO – Widerspruchsrecht
Artikel 22 DSGVO – Recht auf Nichtunterworfenwerden einer automatisierten Entscheidung
Artikel 77 DSGVO – Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
(4) Zur Ausübung der Rechte wird der Auftraggeber gebeten, sich per E-Mail an den Auftragnehmer oder bei Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden.
(5) Der Auftragnehmer versichert angemessene technisch-organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen zu haben.
(6) Bezüglich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, insbesondere über Timepay, wird auf die Datenschutzerklärung der Webseite des Auftragnehmers verwiesen.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Auf Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Auftraggeber als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Auftragnehmers in Berlin.
(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.


